Die Hans Kiener Stiftung:
Über uns und unsere Philosophie
Ihr Stifter Johann (Hans) Kiener (1936-2015) hat damit die Grundlage für die Umsetzung einer außergewöhnlichen, lokal begrenzten, sozialen Idee gelegt.
Rahmenbedingungen
Kapitalerhalt bedeutet, dass das von Herrn Kiener zur Verfügung gestellte Vermögen (Grundstockvermögen der Stiftung) nicht in seinem Wert gemindert werden darf.
Satzungsmäßige Mittelverwendung bedeutet, dass die erzielten Überschüsse der Stiftung ausschließlich zu den in der Satzung festgelegten Zwecken verwendet werden dürfen.
Auszug aus der Satzung
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung im gemeinnützigen Bereich ist
a) die Förderung der Jugend und Altenhilfe;
b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
c) die Förderung des Wohlfahrtswesens;
d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie für Opfer von Straftaten;
e) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene und
f) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
(2) Zweck der Stiftung im mildtätigen Bereich ist
die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres finanziellen, körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
(3) Der Stiftungszweck ist räumlich auf den Landkreis Fürstenfeldbruck und seine Umgebung begrenzt.
Die Einhaltung des Grundsatzes der Kapitalerhaltung und des Grundsatzes der satzungsmäßigen Mittelverwendung wird durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, die Regierung von Oberbayern (Stiftungsbehörde), und dem Finanzamt überwacht.